von Christina Wittwer

Auch bei Krankschreibungen droht nun die Kündigung

Arbeitgeber können Angestellten nun kündigen, während sie wegen eines Konflikts bei der Arbeit krankgeschrieben sind.

 

Das urteilt das Bundesgericht

Konflikte am Arbeitsplatz können auf Dauer unerträglich werden. Das Zauberwort heisst dann oft «arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit».

Man wird von einer Ärztin zwar arbeitsunfähig geschrieben – aber eben nur in Bezug auf die konkrete Arbeitsstelle. Anderswo könnte man noch arbeiten.

 

Bundesgericht urteilt zu Ungunsten der Arbeitnehmenden

Das Bundesgericht urteilt nun zu Ungunsten von betroffenen Arbeitnehmenden.

Im Arbeitsrecht gibt es verschiedene Bestimmungen, die kranke Arbeitnehmende schützen sollen. So kann man jemandem, der arbeitsunfähig ist, erst nach Ablauf einer bestimmten Frist kündigen.

 

Das Gesetz sagt allerdings nicht, ob diese Sperrfristen auch bei der arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit greifen. Auch unter Expertinnen und Experten war das lange Zeit umstritten. Nun hat das Bundesgericht ein Machtwort gesprochen.

 

Neue Unsicherheiten für Angestellte

Für das Bundesgericht kein Problem. Es hielt fest, dass die Sperrfristen nicht beachtet werden müssen, wenn die Krankheit derart gering ist, dass sie einen nicht daran hindert, eine neue Stelle zu finden – wie etwa bei der arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit.

 

Das Urteil des Bundesgerichts löst bei Betroffenen grosse Unsicherheit aus. Kann nun jedem während einer Krankschreibung gekündigt werden?

Ein Experte für Arbeitsrecht kann teilweise beruhigen: «Wer derart krank wird, dass er auch anderswo nicht mehr arbeiten kann, der wird weiterhin durch die Sperrfristen geschützt sein.»

 

Und: Auch bei arbeitsplatzbezogener Arbeitsunfähigkeit hat man Anspruch auf Lohnfortzahlung. Aber Krankentaggeldversicherungen verlangen häufig, dass man eine neue Stelle sucht. Andernfalls zahlen sie nach einer gewissen Zeit nichts mehr.

 

Quelle: www.beobachter.ch

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